Ordentliche Mitglieder können alle Personen akademischer Berufe wie Ärzte, Naturwissenschaftler, Psychologen oder Sozialwissenschaftler sein, die an der Rheumatologie interessiert sind (Satzung §2.1).
Über die Aufnahme wird auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand entschieden. Der Antrag muss von zwei ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft als Bürgen mit unterzeichnet sein. (Satzung §2.1).
Für die Beantragung muss das Antragsformular verwendet werden. Es kann im Internet unter www.dgrh.de/dgrhmitgliedsantrag0.html aufgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt oder über die Geschäftsstelle bezogen werden.
Die Höhe des Jahresbeitrags wird vom Vorstand festgelegt und bedarf der Bestätigung der Mitgliederversammlung (Satzung §7.1).
Der Jahresbeitrag beträgt ab dem 01.01.2010 160 €. Er ist zum Jahresanfang fällig.
Für Teilnehmer am Lastschrifteinzugsverfahren beträgt er 150 €. Bankgebühren, die durch Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.
Für Neumitglieder wird mit dem Aufnahmemonat im Aufnahmejahr ein anteiliger Beitrag (Restmonate des Jahres einschließlich Aufnahmemonat/12, mindestens jedoch 100 €) sofort fällig.
Akademiker in Weiterbildung zahlen in den ersten drei Jahren ihrer Mitgliedschaft nur einen Jahresbeitrag.
Mitglieder können mit Eintritt in den Ruhestand auf Antrag durch den Vorstand von der Beitragspflicht befreit werden (Satzung §7.5). Diese Befreiung gilt unbefristet.
Ab dem 01.01.2010 kann Mitgliedern mit Eintritt in den Ruhestand auf Antrag an den Vorstand ein reduzierter Beitrag gewährt werden.
Für Mitglieder, die arbeitslos oder in sonstiger sozialer Notlage sind, kann auf Antrag der Beitrag befristet reduziert werden.
Ordentliche Mitglieder haben Rederecht auf der Mitgliederversammlung sowie aktives und passives Wahlrecht.
Bei Entrichtung des vollen Jahresbeitrages erhalten sie:
• Zugang zum Mitgliederbereich der DGRh-Internetseite
• Kostenlos die Zeitschrift für Rheumatologie im Abonnement
Bei Entrichtung des reduzierten Jahresbeitrages der Ruhestands-Mitgliedschaft erhalten sie:
• Zugang zum Mitgliederbereich der DGRh-Internetseite
• die Zeitschrift für Rheumatologie im Abonnement
Bei Befreiung von der Beitragspflicht (oder bei Reduzierung) erhalten sie:
• Zugang zum Mitgliederbereich der DGRh-Internetseite
• eine schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung
Die bisherigen beitragsfreien Mitglieder können den beitragsfreien Status beibehalten oder eine Ruhestands-Mitgliedschaft beantragen.
Die bisherigen außerordentlichen Mitglieder haben dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder, ihre Verpflichtungen ändern sich nicht (Satzung §2.1).
Der Austritt kann unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen (Satzung §2.6).
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder (Satzung §2.7).
Der Ausschluss wird beantragt, wenn das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag säumig ist.
Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich in besonderer Weise um die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie verdient gemacht haben.
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt (Satzung §2.4).
Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder sind beitragsfrei (Satzung §7.4).
Ehrenmitglieder haben – neben den besonderen Vergünstigungen aus ihrer Ehrenmitgliedschaft - die gleichen Rechte und Pflichte wie ordentliche Mitglieder.
Wie ordentliche Mitglieder.
Wie ordentliche Mitglieder.
Korrespondierende Mitglieder werden vom Vorstand ernannt (Satzung §2.5).
Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder sind beitragsfrei (Satzung §7.4).
keine
Das korrespondierende Mitglied kann seiner Ernennung widersprechen oder seine Zustimmung jederzeit widerrufen.
Der Vorstand kann die Ernennung jederzeit wieder zurücknehmen.
Fördernde Mitglieder können wissenschaftliche Gesellschaften und andere Institutionen werden, die an einer aktiven Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie interessiert sind, sowie Einzelpersonen oder juristische Personen, die die Gesellschaft in irgendeiner Weise unterstützen und fördern wollen (Satzung §2.2).
Über die Aufnahme wird auf schriftlichen Antrag an den Vorstand der Gesellschaft durch den Vorstand entschieden (Satzung §2.2).
Fördernde Mitglieder setzen ihren Förderbetrag selbst fest (Satzung §7.2).
Er soll höher sein als der reguläre Beitrag, für persönliche Fördermitglieder mehr als 150 €, für juristische Personen mehr als 1.000 €.
Förderbeiträge können auch ohne eigene Fördermitgliedschaft geleistet werden (siehe Kapitel 6.4 )
Fördernde Mitglieder haben Gastrecht auf der Mitgliederversammlung.
Der Austritt kann unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen (Satzung §2.6).
Korporative Mitglieder können pharmazeutische und sonstige Firmen, Verlage und Organisationen sein, die im Bereich der Rheumatologie tätig sind oder werden wollen (Satzung §2.3).
Auch deren Aufnahme erfolgt wie die Aufnahme fördernder Mitglieder (Satzung §2.3).
Korporative Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, der mit der jeweiligen Institution und dem Vorstand festgesetzt wird (Satzung §7.3).
Der Jahresbeitrag beträgt in der Regel 5.000 €.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft dieser Unternehmen ist deren Mitgliedschaft im Arbeitskreis korporativer Mitglieder in der DGRh, dessen Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie durch besondere Geschäftsordnung und Kodex geregelt sind (Satzung §2.3).
Der Austritt kann unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen (Satzung §2.6).
Die Mitgliederverwaltung erfolgt unter der Verantwortung des kaufmännischen Geschäftsführers Datenbank- und Internet-gestützt in der Geschäftsstelle.
Ansprechpartner für alle Mitgliederangelegenheiten ist die Geschäftsstelle:
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V.
- Geschäftsstelle _
Köpenicker Straße 48 /49
10179 Berlin
Telefon: +49 30-24 04 84 70
Telefax: +49 30-24 04 84 79
Mail: info(at)dgrh.de
Jedes ordentliche und Ehren-Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis. Er enthält zur leichteren Zugangskontrolle für den Jahreskongress und andere Veranstaltungen der DGRh oder ihrer Tochter, der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH, eine maschinell lesbare Identifikation. Er ist kombiniert mit dem Ausweis der Akademie, wenn das DGRh-Mitglied auch dort Mitglied ist.
Jedes ordentliche oder persönliche fördernde Mitglied erhält einmal jährlich einen Beitragsabruf für das kommende Jahr und eine Beitragsquittung für das laufende Jahr.
Soweit eine entsprechende Zustimmung erteilt wurde, erfolgt die Beitragszahlung per Lastschrift zum Jahresanfang.
Soweit das ordentliche Mitglied keine Zustimmung zum Beitragseinzug erteilt hat, muss der Beitrag bargeldlos überwiesen werden zu Gunsten des Kontos:
Kontoinhaber: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V.
Bank: Berliner Volksbank
Konto: 720 452 1012
Bankleitzahl 100 900 00
IBAN: DE86 1009 0000 7204 5210 12
BIC/SWIFT BEVODEBB
Kennwort: MitglBeitrag <Jahreszahl>
Korporative oder fördernde korporative Mitglieder erhalten eine Beitragsrechnung.
Mitgliedsbeiträge sind auf Grund der Anerkennung der Gemeinnützigkeit steuerbefreit.
Förderbeiträge können als Spende oder passives Sponsoring geleistet werden.
Der Spender erhält eine Spendenbescheinigung. Dieser Förderbeitrag ist steuerbefreit und wird ausschließlich für satzungsgemäße, ideelle Zwecke des Vereins verwendet.
Bei passivem Sponsoring wird der Förderer auf der spezifischen Internetseite der DGRh und in ihrem Mitgliederverzeichnis als solcher genannt, ggf. mit Logo. Wenn der Förderer keine Auflagen erteilt, wird der Beitrag für den ideellen Bereich oder den Zweckbetrieb verwendet. Er ist dem Zweckbetrieb zuzurechnen und wird daher zum ermäßigten Umsatzsteuersatz versteuert.
Von allen Mitgliedern werden die notwendigen Daten zur Identifikation, zur Beitragsverwaltung und –abrechnung, zur Kontaktpflege untereinander und mit den Gremien der DGRh erhoben und gespeichert.
Darüber hinaus werden zum Zwecke der Analyse der Mitgliederstruktur und Mitgliederentwicklung demografische und statistische Angaben erhoben und gespeichert, wozu jedes Mitglied mit dem Aufnahmeantrag zustimmt.
Folgende Daten werden derzeit erfasst:
• Nachname
· Vorname
· Titel
· Geschlecht
· Korrespondenzsprache
· Geburtsdatum
· Bild-Url
· Arztnummer
· Ärztekammer
· Fachgebiet
· Schwerpunkt
· Facharzt ja/nein/geprüft
· niedergelassen Kasse/ermächtigt/privat
· Dienstliche Funktion
· Dienstadresse
° Einrichtung1
° Einrichtung2
° Straße
° PLZ
° Ort
° Bezirk
° Bundesland
° Region
° Land
° Telefon
° Mobiltelefon
° Fax
° Webadresse
· Privatadresse
° Strasse
° Land
° PLZ
° Ort
° Telefon
° Fax
° Mobiltelefon
° Webadresse
· Freigabe an Mitglieder - Dienstadresse/Privatadresse/beide/keine
· Freigabe für Schwester- und Tochtergesellschaften und Vereinigungen (dito)
· Freigabe für übergeordnete Verbände (dito)
· Freigabe für Veranstalter (dito)
· Freigabe für Industrie (dito)
· Bemerkungen
· Einverständnis für Lastschrift ja/nein
· Kontoinhaber abweichend ja/nein
· Kontoinhaber
· Bank
· Kontonummer/IBAN
· BLZ/SWIFT/BIC
· Erworbene CME-Punkte
• Mitgliedsnummer
· Mitgliedsart
· Aktiv (ja/nein/neu)
· Eintrittsdatum
· Austrittsdatum
· Austrittsart
· Austrittsgrund
· Zahlweise
· Jahresbeitrag
· Zeitschriftenbeitrag
· Abonnentenstatus
· Status Gelbe Seiten
· Rechnungsanschrift ist privat/dienst
· Zugangskennung
· Zugangspaßwort
· Zugangsmail
· Bemerkungsfeld
• Beitragsperiode
· Beitrag bezahlt ja/nein
· Zahlbetrag
· Zahldatum
· Bemerkungsfeld
Die gespeicherten Daten werden grundsätzlich nicht weitergeben. Ausnahme sind die Dienst- oder Privatadresse, wenn das Mitglied hierzu differenziert nach Art der Weitergabe seine Zustimmung gegeben hat.
Jedes Mitglied erhält einmal jährlich zusammen mit Beitragsabruf und -quittung eine Übersicht über die gespeicherten Daten. Es ist gehalten, die Daten zu kontrollieren und ggf. die Berichtigung durch den Rückmeldebogen zu veranlassen.
Mitgliedsart | Jahresbeitrag | ZfR-Abo |
Ordentliche Mitgliedschaft mit Lastschrift | 150,- | ja |
Ordentliche Mitgliedschaft mit Banküberweisung | 160,- | ja |
Ordentliche Mitgliedschaft mit reduziertem Beitrag1 | < 150.-/< 160.- | ja |
Ordentliche Mitgliedschaft mit Aufnahmebonus3
| Einmal 150,-/160,- |
ja |
Ruhestands-Mitgliedschaft (auf Antrag) | 50,- | ja |
Bisherige beitragsfreie Mitgliedschaft | beitragsfrei | nein2 |
Ehrenmitgliedschaft | beitragsfrei | ja |
Korporative Mitgliedschaft | 5.000,- | ja |
Fördernde Mitgliedschaft – persönlich | mind. 150,- | ja |
Fördernde Mitgliedschaft – korporativ | mind. 1.000,- | ja |
1 auf Antrag wegen Arbeitslosigkeit oder finanzieller Notlage nach Einzelfallentscheidung
2 erhält keine Mitgliedernachrichten („Gelbe Seiten“) mehr. Erhält jedoch eine schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung und Internetzugang zur Zeitschrift für Rheumatologie.
3 für Akademiker in Weiterbildung gemäß Nachweis bzw. Bestätigung des Weiterbilders.
Zahlung von je €50,- bzw. €53,- pro Jahr in den ersten 3 Kalenderjahren der Mitgliedschaft.