von E. M. Lemmel, W. Miehle
In der schier unendlichen Diskussion um alternative Heilmethoden stehen sich beide Lager häufig wie Kriegsparteien gegenüber [1]. Eine weitgehend vollständige Auflistung zweifelhafter, nicht allgemein anerkannter oder gesichert nutzloser therapeutischer Verfahren in der Rheumatologie, wie sie von der Kommission „Qualitätssicherung“ ursprünglich beabsichtigt war, erwies sich aus mehreren Gründen als nicht durchführbar. Wir haben uns daher entschlossen, an diese Stelle einen Kurzkommentar in Thesenform zu setzen.
Die Trennung in anerkannte Naturheilverfahren einerseits und unkonventionelle, wissenschaftlich nicht anerkannte Therapieverfahren sowie paramedizinische Methoden, wie sie z. B. von Hentschel vorgenommen wird (Tabelle 1), kann zwar als gute Richtschnur dienen, damit entfällt aber nicht die Notwendigkeit eines jeden Behandlers, sich mit jedem speziellen Verfahren kritisch auseinanderzusetzen.
Tabelle 1. Einteilung komplementärer Therapieverfahren (Beispiele – nach [2])
Anerkannte Naturheilverfahren | Unkonventionelle, wissenschaftlich nicht anerkannte Therapieverfahren | Paramedizinische Methoden |
Hydro-, Thermotherapie | Magnetfeldtherapie | Irisdiagnostik |
Balneo-, Klimatherapie | Elektroakupunktur | Astromedizin |
Bewegungs-, Atemtherapie | Bioresonanztherapie | Pendeln |
Massage, Chirotherapie | Ozontherapie u. Varianten | Wünschelrute |
Ernährungstherapie | Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie | Magnetopathie |
- Schulmedizinische oder außerschulische Heilmethoden sind keine Gegensätze, die sich gegenseitig ausschließen. Die Übergänge sind fließend, es ist die alte Therapieweisheit zu berücksichtigen: Wer heilt, hat Recht.
- Bei den Therapieangeboten sollte der Wunsch zur heilenden Beeinflussung eines Krankheitsbildes unterstellt werden. Die Basis, diesen Wunsch auch zu erzielen, ist in beiden Therapieformen jedoch unterschiedlich, sie ist in ihrer Unterschiedlichkeit auch durch das Arzneimittelgesetz der Bundesrepublik gestützt.
- Die „Schulmedizin“ setzt voraus, dass für die Therapieempfehlungen bei einem beliebigen Krankheitsbild derartige Therapieformen zur Anwendung empfohlen werden, die, unabhängig von Therapeuten, Ort und Zeitpunkt ihre Wirksamkeit in entsprechend „kontrollierter Untersuchung“ erwiesen haben: Die Wahrscheinlichkeit des Nutzens muss also ebenso feststehen wie das kalkulierbare Therapierisiko, wobei die Relation zwischen Nutzen und Risiko bei unterschiedlichen klinischen Indikationen verschieden bewertet werden kann.
- Als „Außenseitermethoden“ werden solche „Therapieangebote“ bezeichnet, die sich einer derartigen qualifizierten Überprüfung auf Nutzen und Risiko, insbesondere zu anderen Therapieformen der gleichen klinischen Indikationen oder zu Scheintherapien (Plazebo), nicht unterwerfen. Von Befürwortern dieser Therapieangebote wird reklamiert, dass „langjährige eigene Erfahrung“ oder der Einbezug in die „traditionelle Naturheilkunde“ oder in andere traditionelle Therapieverfahren den Einsatz dieser Therapieangebote rechtfertigen.
- Tatsächlich garantiert das nach dem zweiten Weltkrieg entstandene und im Grundgesetz verankerte Arzneimittelrecht der Bundesrepublik (im Unterschied zu den entsprechenden Regelungen der meisten vergleichbaren Länder!), dass für grundsätzlich geschützte Philosophieformen auch die entsprechenden Therapieformen verfügbar sind. Hierzu gehören z. B. auch die Anthroposophie, die Behandlung mit Phytotherapie und die Homöopathie.
- Das Gesetz macht allerdings einen kleinen (aber wesentlichen) Unterschied zur Schulmedizin: In diesen bekannten Therapieformen bedarf es laut Arzneimittelgesetz zur Zulassung auf dem Markt einer Abklärung der Sicherheit, nicht jedoch der therapeutischen Wirkung („diese wird unterstellt“).
- Somit liegt die Grenze zwischen Schulmedizin und Außenseitermethoden letztlich und ausschließlich in dem Anspruch der Schulmedizin, dass deren Therapieangebot bezüglich Sicherheit und Wirksamkeit (stets reproduzierbar) belegt sein muss.
Literatur
- Ernst E (1993) Urteile und Vorurteile zur Alternativmedizin. Dtsch Ärztebl 90:B-2072–2073
- Hentschel HD (1991) Naturheilverfahren in der ärztlichen Praxis. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln
- Oepen I (1993) Pseudo-Naturheilverfahren und Außerseitermethoden in der Rheumatologie. Z Rheumatol 52:264–270