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Ukrainisch oder russisch sprechende Rheumatolog/innen gesucht!

Rheumatologische Behandlung für Geflüchtete

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Krieg in der Ukraine und den tausenden in Deutschland ankommenden Geflüchteten erreichen unser Land auch viele Patient/innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen.

Viele Betroffene suchen eine rheumatologische Anlaufstelle, Ambulanz, Klinik oder Praxis, um sich professionell rheumatologisch versorgen zu lassen. Das Bündnis für Rheumatologie hat schnell reagiert und sich um niederschwellige Hilfe bemüht. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie stellt derzeit gezielt Kontakte für Patient/innen her und bemüht sich zudem bei Pharmafirmen um Medikamentenspenden. Darüber hinaus sind wir mit der EULAR in Kontakt, die derzeit Medikamententransporte in die Ukraine organisiert. Die EULAR unterstützt zudem Kliniken finanziell, wenn diese ukrainische Rheumatolog/innen einstellen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den unterstützenden Aktivitäten der EULAR für ukrainischen Geflüchtete. Die DGRh hat sich zudem der Positionierung der EULAR angeschlossen.

Um eine Kontaktaufnahme ukrainischer Patient/innen in Deutschland zu unterstützen, suchen wir Rheumatolog/innen, die ukrainisch beziehungsweise russisch sprechen, um das Arzt-Patienten-Gespräch zu erleichtern. Sollten Sie selbst der russischen oder ukrainischen Sprache mächtig sein oder Kolleg/innen kennen, die sprachlich geeignet sind, wären wir sehr dankbar, wenn Sie uns einen entsprechenden Hinweis geben würden.

Die Finanzierung der Behandlung dieser Patienten ist in der Regel durch das Asylgesetz (§ 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gesichert. Patienten benötigen für die Behandlung einen amtlichen Behandlungsausweis/-schein, den sie in der Regel bei den Sozialämtern der Länder und Gemeinden erhalten. Auf diesem Schein sind die im Rahmen des Asylvertrags erbringbaren Leistungen angegeben. Bitte beachten Sie die auf dem Behandlungsschein angegebenen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel dessen Gültigkeit. Auch nicht registrierte Geflüchteten bekommen Behandlungsscheine, auf diesen fehlt gegebenenfalls die Versichertennummer. Eine Notfallbehandlung können Sie unbürokratisch auch ohne Behandlungsschein durchführen. Bitte fordern Sie im Anschluss einen Behandlungsschein über die Anzeige einer Eilbehandlung beim zuständigen Kostenträger an.

Bitte erfragen Sie vom/von der Patienten/in unbedingt folgende Daten, die in der Regel in der Abrechnung anzugeben sind:

  • persönliche Daten des Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
  • Aufenthaltsadresse in Deutschland
  • zuständiger Kostenträger (Sozialhilfeträger)

Die ärztlichen Leistungen werden – extrabudgetär – auf Grundlage des EBM vergütet. Bei der Abrechnung sollte zusätzlich zu den übrigen Ziffern auch die Kennzeichnungsziffer 99009 für den Behandlungsschien nach AsylbLG angegeben werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir unterstützen soweit es uns möglich ist die Vermittlung.

Sie sind ukrainische/r oder russische/r Muttersprachler/in oder sprechen eine der beiden Sprachen auf dem Niveau eines Gespräches mit ihren Patienten? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Tel: 030 24 04 84 70; info@dgrh.de

Der BDRh bietet auf seiner Website länderspezifische Informationen zur Versorgung und einige hilfreiche Dokumente. Hier finden Sie diese Übersicht des BDRh (Sie verlassen unsere Website).

Für weitere Anregungen und Hinweise, wie wir gemeinsam geflüchteten Rheumatolog/innen und Patient/innen aus der Ukraine helfen können, sind wir Ihnen sehr dankbar.

Ihr Kontakt

DGRh Geschäftsstelle

Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V.

Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang C

10179 Berlin