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Der Beirat der DGRh

Aufgabe des Beirats der DGRh ist es, den Vorstand der DGRh zu beraten und diesen in der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Auf Einladung des Vorstands oder des Beirats können an den Beiratssitzungen Delegierte teilnehmen. Näheres zu Funktion und Aufgaben des Beirats finden Sie auch in der Satzung der DGRh.

Die Mitglieder des Beirats finden Sie hier.