Was bedeutet die Krankenhausreform für die Rheumatologie?

DGRh benennt Voraussetzungen für die Rheumakliniken

Pressemitteilung | 25. Juli 2023

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Die Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist in aller Munde. Fachkreise und Publikumsmedien diskutieren sie gleichermaßen breit und kontrovers. Wie die Reform ausgestaltet werden soll, ist jedoch noch weitgehend unklar. In diesem Prozess ist auch die Expertise der medizinischen Fachgesellschaften explizit gefragt. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) bezieht nun Stellung: Gemeinsam mit dem Verband der Rheumatologischen Akutkliniken (VRA) benennt sie die Hürden des Vorhabens und formuliert Voraussetzungen, die vor einer Umsetzung erfüllt sein müssen. Die Stellungnahme erscheint in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Das Krankenhaus“.

Nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach soll sich im Rahmen der Reform nicht nur die Struktur der Krankenhauslandschaft, sondern auch ihre Finanzierung grundlegend ändern. Qualität und Effizienz der Versorgung sollen steigen, Fehlanreize für eine Unter- oder Überversorgung schwinden. Bereits in dieser Hinsicht dämpft die DGRh die Erwartungen, denn „eine (fehl-)anreizfreie Krankenhausfinanzierung kann es nicht geben“, wie es im Positionspapier gleich zu Beginn heißt. Als Kern des Problems gelten gemeinhin die Diagnosegruppen oder DRGs. Diese orientieren sich vor allem an wirtschaftlichen Faktoren und vereinen zuweilen Diagnosen, die zwar mit vergleichbaren Kosten und Verweildauern verbunden sind, jedoch in unterschiedlichen Fachbereichen behandelt werden.

Damit sind sie für eine Krankenhausplanung allein nicht geeignet.

Prof. Dr. med. Christof Specker, Präsident der DGRh

Quellenangaben

Dr. Wolfgang Firori et al. Die akutstationäre Rheumatologie im Kontext der „grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung“. Das Krankenhaus, 7.2023, 602-615

 

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