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Ethik-Kodex für Amtsträger der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh)

Präambel

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh) vertritt Ärztinnen und Ärzte, Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Psychologinnen und Psychologen und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Als gemeinnütziger Verein arbeitet die DGRh unabhängig und zum Nutzen der Allgemeinheit, ohne dabei wirtschaftliche Ziele zu verfolgen. Ziel der DGRh ist es, die Auswirkungen rheumatischer und muskuloskelettaler Erkrankungen auf Einzelne und die Gesellschaft zu verringern und die soziale Stellung und die Lebensqualität von Menschen mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen zu verbessern. Dieses Ziel wird von der Vision getragen, dass alle rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen erkannt, diagnostiziert und letztlich verhindert oder geheilt werden können. Zentrales Anliegen der Fachgesellschaft ist die Förderung der Erforschung rheumatischer Erkrankungen und des fachlichen Austauschs über wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Rheumatologie und Klinischen Immunologie. Die DGRh unterstützt wissenschaftliche Konzepte der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten und Angehörigen medizinischer Assistenzberufe sowie der Schulung von Patienten. Sie sorgt auf diese Weise dafür, wissenschaftliche Erkenntnisse in angewandte Heilkunde zu übertragen. 

Die Information ihrer Mitglieder, der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit über die Entwicklungen in der Rheumatologie ist wesentlicher Auftrag der DGRh. Sie wird diesen Zielen und Aufgaben auf Dauer und in verantwortungsvoller Weise sowohl gegenüber ihren Mitgliedern als auch den Menschen mit rheumatischen Erkrankungen sowie den beteiligten Fächern in der Medizin gerecht. Deshalb gibt sich die DGRh für ihre Arbeit einen Ethikkodex, den sämtliche Amtsträgerinnen und Amtsträger innerhalb der Gesellschaft anerkennen und im Alltag leben. Die Amtsträgerinnen und Amtsträger der DGRh bekennen sich zu ihrer Vorbildfunktion für die Mitglieder der Gesellschaft und darüber hinaus. 

Amtsträger sind amtierende, nominierte, gewählte oder ehemalige Mitglieder eines DGRh-Gremiums (insbesondere Vorstand, Beirat, Kommissionen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise, Delegierte) und Antragsteller von DGRh-finanzierten Projekten. Der Hauptzweck dieses Ethik-Kodex ist es, den Auftrag der DGRh zu unterstützen und ihr Ansehen und ihre Wahrnehmung in den wissenschaftlichen und medizinischen Gemeinschaften sowie in der Öffentlichkeit als glaubwürdige, objektive und unparteiische Organisation zu wahren 

Dieser Kodex gibt den Rahmen vor, in dem Herausforderungen gelöst werden können, mit denen Personen in ihrer Rolle als Amtsträger, Vertreter und Mitarbeiter der DGRh in ihrem Berufsalltag konfrontiert sind. Der Kodex ist ausschließlich von der DGRh durchzusetzen. 

1. Grundsätzliches ethisches Verhalten 

Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger und Mitglieder der DGRh erkennen die Grundsätze des ethischen Verhaltens in der Medizin an: 

  • Patientenautonomie und Patientenwille (informed consent) 
  • Die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Patientinnen oder ihrer Patienten sind ihr oberstes Anliegen. 
  • Arbeiten zum Wohle der Patientinnen und Patienten 
  • Kontinuierliche Fortbildung 
  • Forschung und Lehre im Dienst der Patientinnen und Patienten und der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischen Fachpersonals. 
  • Gerechtigkeit – durch einen nachhaltigen, bewussten Umgang mit ökonomischen, ökologischen, sozialen und humanen Ressourcen 
  • Kollegialität 

2. In folgendem Rahmen gilt der Ethikkodex der DGRh im Besonderen 

Alle Amtsträgerinnen und Amtsträger der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh) verpflichten sich in ihrer Tätigkeit für die Fachgesellschaft zu folgendem Verhalten: 

  • Sie verhalten sich grundsätzlich legal, moralisch und ethisch korrekt. 
  • Sie halten sich an die Statuten, insbesondere die Satzung, die Geschäftsordnung und die Richtlinien der DGRh und verwenden den Namen der DGRh nicht in unbefugter Weise. 
  • Sie handeln im besten Interesse der DGRh, indem sie ihre Aufgaben in gutem Glauben, mit Sorgfalt, Ehrlichkeit und Gewissenhaftigkeit ausführen. 
  • Sie sind der DGRh gegenüber loyal und wahren gebotene Vertraulichkeit. 
  • Sie nutzen ihre Position innerhalb der DGRh nicht zum persönlichen Vorteil oder zur unangemessenen Bevorzugung einer anderen Person oder Einrichtung. 
  • Sie gehen mit Interessenkonflikten transparent um und legen anlassbezogen und mindestens einmal jährlich Interessenerklärungen vor.
  • Sie folgen bei der Finanzierung von Fortbildungsaktivitäten, Forschungsprojekten und klinischen Studien den grundlegenden Prinzipien von Transparenz, Trennung, Äquivalenz und Dokumentation. 
  • Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl in ein Amt eines Gremiums der DGRh haben bei der Wahlwerbung besondere Sorgfalt walten zu lassen und jede Handlung zu vermeiden, die als unangemessene Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler angesehen werden kann. 

3. Disziplinarrechtliche Sanktionen 

3.1 Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Ethik-Kodexes können mit Sanktionen geahndet werden. 

3.2 Hinweise auf Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Ethik-Kodexes werden von der DGRh untersucht. Diese sollten schriftlich (auch per E-Mail: info@dgrh.de) zur Kenntnis gebracht werden.

3.3 Für die Untersuchung bildet die DGRh eine strategische und ethische Beratungsgruppe. Diese setzt sich zusammen aus den drei letzten ehemaligen Präsidenten oder Präsidentinnen, die nicht mehr Mitglied des Vorstands sind. Dieses Gremium kann das COI-Gremium der DGRh beratend hinzuziehen. Zum Abschluss der Untersuchungen erstellt diese Beratungsgruppe einen Bericht mit den relevanten Fakten und Belegen. Diesen übergibt sie dem Vorstand, solange kein grober Verstoß gegen den Ethikkodex durch einen der drei Präsidentinnen/Präsidenten oder den/die Generalsekretär/in vorliegt. 

Liegt ein solcher Verstoß vor, trägt die Beratungsgruppe den Bericht mündlich der Mitgliederversammlung vor. 

3.4 Über Disziplinarstrafen entscheidet 

  • gegen einen der Präsidenten/innen: die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden 
  • gegen ein sonstiges Mitglied des Vorstands: die Präsidenten/innen einstimmig 
  • gegen andere Amtsträger: der Vorstand einstimmig

3.5 Vor der Entscheidung muss das zuständige Organ die zu sanktionierende Person anhören. Die Entscheidung ist in der Regel endgültig. 

3.6 Disziplinarstrafen gegen Amtsträger können eine offizielle Verwarnung, ein Verweis, eine Suspendierung, ein Ausschluss und/oder eine Rückgabe der Auszeichnung sein. 

3.7 Nach Ablauf von fünf Jahren können Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Ethik-Kodexes nicht mehr im Rahmen dieses Ethik-Kodexes geahndet werden. 
Dieser Kodex wurde am 20.02.2026 von dem Vorstand der DGRh erlassen. Der Kodex ist regelmäßig zu überprüfen, bei Bedarf zu konkretisieren und zu ergänzen. Die Überprüfung sollte spätestens alle fünf Jahre erfolgen.

Alle im vorstehenden Text verwendeten Berufs-, Funktions- und Personenbezeichnungen beziehen sich unabhängig von der verwendeten Form aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf Personen jeden Geschlechts (männlich, weiblich, divers).

Stand: 23.06.2026 

 

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