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BKKen ziehen Regressandrohungen bei Methotrexat teilweise zurück

08.01.2024

Rheumatologinnen und Rheumatologen in Deutschland meldeten zuletzt wiederholt Fälle von Regressandrohungen seitens einzelner Betriebskrankenkassen (BKKen) wegen des off-label-Einsatzes von Methotrexat (MTX) bei verschiedenen entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Die DGRh informierte darüber in einer aktuellen Meldung im Dezember 2023. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. und der Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.V. (BDRh) schrieben deshalb Anfang Oktober 2023 den BKK Dachverband an. Ein Erfolg blieb zunächst aus. In einem weiteren Schritt wendeten sich DGRh und BDRh gezielt an die betreffenden Kassen. Sie forderten die BKK Pfalz, die mhplus BKK und die vivida BKK dazu auf, von den Regressforderungen abzusehen. Inzwischen teilte die BKK Pfalz mit, dass sie die Regressandrohungen bezüglich des Off-Label-Einsatzes von MTX nicht weiter verfolgen werde.

Sollten Ihnen als Mitglieder von DGRh und/oder BDRh Fälle von Regressforderungen seitens der BKKen bekannt werden oder Sie davon betroffen sein, melden Sie uns diese bitte per E-Mail an info@dgrh.de. Nennen Sie uns bitte den Namen der jeweiligen BKK, das Datum der Regressandrohung, die Indikation und Kombinationstherapie sowie idealerweise auch den Namen des/der betroffenen Kollegen/in.