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Antrag auf Mitgliedschaft in der DGRh

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Anrede

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Welche Postadresse dürfen wir für Schriftwechsel, Rechnungen und die Zeitschrift für Rheumatologie verwenden?*

E-Mail-Adresse, die wir für den individuellen Schriftverkehr, unsere „Nachrichten aus der Fachgesellschaft“ und Ihren Zugang zur Webseite der DGRh verwenden dürfen:*

Fachärzt:in für
Innere Medizin und
Teilnahme an stationärer Versorgung
Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung

Bitte beachten Sie: Der Beitrag für die DGRh setzt sich aus dem Mitgliedsbeitrag und dem Beitrag für die Zeitschrift für Rheumatologie zusammen. Da die Zeitschrift für Rheumatologie offizielles Organ der DGRh ist, kann die Zeitschrift nicht gekündigt werden. Sollten Sie keine Papierausgabe wünschen, sagen Sie uns gerne Bescheid, ein Online-Zugang zur Webseite der ZfR (inkl. kostenfreiem Zugang zu allen Artikeln) ist im Mitgliederbereich der DGRh-Webseite jederzeit möglich.

Der Beitrag beträgt im Normaltarif: 249,- € zzgl. 51,- € für die Zeitschrift für Rheumatologie Der Beitrag beträgt bei Beitragsbefreiung: 0,- € zzgl. 50,- € für die Zeitschrift für Rheumatologie Falls Ihre Mitgliedschaft nach dem 30.06. eines Jahres beginnt, reduziert sich der Normaltarif auf 124,50 € zzgl. 51,– € für die ZfR. Wir ziehen den Beitrag ein Mal jährlich von Ihrem Konto ein. Bitte erteilen Sie uns dazu (siehe unten) das dafür nötige SEPA-Lastschriftmandat. Sollten Sie sich gegen ein Lastschriftmandat entscheiden, ist der Beitrag nach Erhalt des Beitragsabrufs jährlich zu überweisen und erhöht sich um 10,- € auf 259,-€ zzgl. 51,- € für die Zeitschrift für Rheumatologie.

Bitte laden Sie eine Bescheinigung Ihres Weiterbildungs-Trägers hoch und geben im Feld "Zeitraum" das voraussichtliche Ende Ihrer Weiterbildung an. Die Beitragsbefreiung gilt bis zum Ende des Kalenderjahres in dem Ihre Weiterbildung laut Bestätigung endet.

Bitte laden Sie einen Nachweis (z.B. Bestätigung durch Arbeitgeber) hoch und geben im Feld "Zeitraum" Beginn und Ende Ihrer Elternzeit an. Die Beitragsbefreiung gilt für das Jahr, das dem Beginn der Elternzeit folgt und ist auf ein Kalenderjahr pro Kind begrenzt.

Bitte laden Sie einen Nachweis (Kopie Rentenausweis o.ä.) hoch.

Erlaubte Dateitypen sind: pdf, jpg, png

Hiermit ermächtige ich die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V., Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang C in 10179 Berlin, den jährlichen Mitgliedsbeitrag von meinem nachfolgenden Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Die DGRh zieht Ihren Beitrag unter der Gläubiger-Identifikationsnummer DE18ZZZ00000568356 ein.

Als Neumitglied bis 40 Jahre (inkl.) sind Sie auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Junge Rheumatologie (AGJR), ohne dass Ihnen dafür zusätzliche Kosten entstehen. Die AGJR möchte Sie gern über Aktivitäten und Angebote der AGJR informieren. Hierfür benötigen wir Ihre Einwilligung.

Sie können auch beide Anschriften auswählen. Diese Einwilligungen sind freiwillig und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z.B. mit einer E-Mail an: info@dgrh.de.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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