Weiterbildungsordnung
Die Empfehlungen der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) sehen für die Facharztbezeichnung „Innere Medizin und Rheumatologie“ folgendes vor:
Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen Innere Medizin und Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der gemeinsamen Inhalte für die im Gebiet enthaltenen Facharzt-/Schwerpunktkompetenzen.
Weiterbildungszeit
72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- müssen 36 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie abgeleistet werden, davon
- müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
- müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
- müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
- müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den gemeinsamen Inhalten für die im Gebiet enthaltenen Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen
- der Erkennung und konservativen Behandlung der rheumatischen Erkrankungen einschließlich der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen wie Kollagenosen, der Vaskulitiden, der entzündlichen Muskelerkrankungen und Osteopathien
- der Verordnung und Funktionsüberprüfung von Orthesen und Hilfsmitteln bei rheumatischen Erkrankungen
- der Indikationsstellung radiologischer Untersuchungen und Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
- der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Einordnung der Laboruntersuchungen von immunologischen Parametern in das Krankheitsbild
- der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien
- lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsbehandlungen
- mikroskopische Differenzierung eines Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates von Organpunktaten einschließlich Untersuchung nach differenzierender Färbung und Zellzählung
- rheumatologisch-immunologische Labordiagnostik einschließlich Synovialanalyse
- Kapillarmikroskopie
Alle Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundesärztekammer. Bitte beachten Sie, dass immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich ist, in der man Mitglied ist.