Weiterbildungsordnung

Die Empfehlungen der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) sehen für die Facharztbezeichnung „Innere Medizin und Rheumatologie“ folgendes vor:

Weiterbildungsziel

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen Innere Medizin und Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der gemeinsamen Inhalte für die im Gebiet enthaltenen Facharzt-/Schwerpunktkompetenzen.

Weiterbildungszeit

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • müssen 36 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie abgeleistet werden, davon
  • müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
  • müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den gemeinsamen Inhalten für die im Gebiet enthaltenen Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen
  • der Erkennung und konservativen Behandlung der rheumatischen Erkrankungen einschließlich der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen wie Kollagenosen, der Vaskulitiden, der entzündlichen Muskelerkrankungen und Osteopathien
  • der Verordnung und Funktionsüberprüfung von Orthesen und Hilfsmitteln bei rheumatischen Erkrankungen
  • der Indikationsstellung radiologischer Untersuchungen und Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
  • der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Einordnung der Laboruntersuchungen von immunologischen Parametern in das Krankheitsbild
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

  • Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien
  • lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsbehandlungen
  • mikroskopische Differenzierung eines Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates von Organpunktaten einschließlich Untersuchung nach differenzierender Färbung und Zellzählung
  • rheumatologisch-immunologische Labordiagnostik einschließlich Synovialanalyse
  • Kapillarmikroskopie

Alle Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundesärztekammer. Bitte beachten Sie, dass immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich ist, in der man Mitglied ist.

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