Ordentliches Mitglied des Kompetenznetz Rheuma - und damit stimmberechtigt – kann jede natürliche Person
werden, die
1. Mitglied der DGRh ist und
2. in den letzten drei Jahren Drittmittel eingeworben hat und
3. drei Erst- oder Letzt-Autorenschaften anerkannter Publikationen vorweisen kann.
Assoziiertes Mitglied des Kompetenznetz Rheuma - und damit nicht-stimmberechtigt – kann jede natürliche Person
werden, die
1. Mitglied der DGRh ist und
2. an einer wissenschaftlichen Einrichtung arbeitet und
3. mindestens eine wissenschaftliche Publikation im Bereich der Rheumatologie vorweisen kann