Deutscher Ärztetag stärkt internistische Schwerpunktweiterbildung

DGRh und DGHO begrüßen Beschluss zur stationären Weiterbildung

Pressemitteilung | 20. Mai 2026

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Der 130. Deutsche Ärztetag (DÄT) in Hannover hat beschlossen, dass Internistinnen und Internisten in ihrer Schwerpunktweiterbildung künftig mindestens 18 Monate stationär absolvieren. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e. V. (DGRh) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) hatte sich die DGRh für eine verbindliche Verankerung der stationären internistischen Weiterbildung im Schwerpunkt eingesetzt. Der Beschluss der Delegierten des DÄT findet Eingang in die Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer (BÄK).

In einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) im Vorfeld des DÄT sprechen sich die internistischen Fachgesellschaften mehrheitlich dafür aus. 

Die Versorgung schwer erkrankter, akuter und multimorbider Patientinnen und Patienten gehört zum Kern internistischer Schwerpunktkompetenz. 

Prof. Dr. Alexander Pfeil, Sprecher der Kommission Fort- und Weiterbildung der DGRh

“Diese Erfahrungen kann man in der nötigen Breite und Tiefe nur erwerben, wenn die Weiterbildung auch einen verpflichtenden Anteil in der stationären Patientenversorgung vorsieht - auch in den jeweiligen Schwerpunkten der Inneren Medizin”, so Prof. Dr. Pfeil weiter.

Maßgeblich für einen erfolgreichen Änderungsantrag an das Ärzteparlament war eine einheitliche Dauer. „Deshalb verständigten sich die Schwerpunkte auf einen Konsens von 18 Monaten“.

Auf dieser Basis brachte der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) den Änderungsantrag in den Ärztetag ein, darunter auch den Antrag zu Punkt IVa-26 „Abschnitt B - Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen: Anpassung des Kopfteils der Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin und Rheumatologie“. Die nun verabschiedete Regelung sieht vor, dass innerhalb der insgesamt 24 Monate stationärer Patientenversorgung künftig mindestens 18 Monate im jeweiligen internistischen Schwerpunkt absolviert werden müssen.

Dies bietet für die Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten die notwendige Flexibilität, ambulant und stationär arbeiten zu können. Zugleich schafft es verbindliche, qualitätssichernde Leitplanken. Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI, erläuterte hierzu: „Verbundweiterbildung ist ein zentraler Baustein, um Weiterbildung in der Inneren Medizin zukunftsfest zu gestalten. Gleichzeitig braucht gute Weiterbildung verbindliche Qualitätsstandards und verlässliche klinische Erfahrung.“ Sie betonte zudem die Bedeutung der Zusammenarbeit innerhalb der Inneren Medizin. Die Schwerpunkte verstehen dies auch als gemeinsame Verantwortung der internistischen Disziplinen: „Wir danken der DGIM und dem BDI ausdrücklich dafür, dass es gelungen ist, innerhalb der Inneren Medizin gemeinsam eine tragfähige Lösung zu entwickeln“, meint Privatdozentin Dr. Minna Voigtländer, stellvertretende Medizinische Leiterin der DGHO aus Hamburg. Die Unterstützung und das aktive Engagement der internistischen Nachwuchsgruppe habe dazu maßgeblich beigetragen, so Voigtländer.

Auch die DGRh sieht darin ein wichtiges Signal für die Zukunft der internistischen Weiterbildung. Insbesondere in Rheumatologie und klinischer Immunologie sind stationäre Erfahrungen unverzichtbar, um komplexe entzündlich-rheumatische und immunologische Erkrankungen sicher diagnostizieren und behandeln zu können. Schwere Verläufe, interdisziplinäre Therapiekonzepte und das Management stationärer Komplikationen sind wesentliche Bestandteile der fachärztlichen Kompetenz.

Der verabschiedete Änderungsantrag gilt für alle internistischen Schwerpunkte, darunter Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie, Infektiologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie und Rheumatologie. Im nächsten Schritt müssen die Landesärztekammern die Änderungen der MWBO in eigenes Kammerrecht übernehmen – erst danach erlangt der Beschluss seine Gültigkeit.

Wir danken den Beteiligten der beiden Fachgesellschaften für Ihr effektives Engagement und die ausgezeichnete Zusammenarbeit:

Prof. Dr. Christof Specker, 2. Vizepräsident DGRh, Düsseldorf
Prof. Dr. Martin Fleck, Kommission Fort- und Weiterbildung DGRh, Bad Abbach
Prof. Dr. Alexander Pfeil, Sprecher Kommission Fort- und Weiterbildung DGRh, Jena
Dr. Isabell Haase, Sprecherin Arbeitsgemeinschaft Junge Rheumatologie DGRh, Hamburg
Anna Julia Voormann, Generalsekretärin DGRh, Berlin
Prof. Dr. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter DGHO, Berlin
PD Dr. Minna Voigtländer, stellv. Medizinische Leiterin DGHO, Hamburg
Dr. Sven Liebig, stellv. Sprecher Junge DGHO, Berlin
PD Dr. Stefanie Zschäbitz, Vorsitzende Arbeitskreis Fort- und Weiterbildung DGHO, Heidelberg

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