Kommission Entzündungszentren (Ad hoc)

Aufgaben der Kommission

Eine der Kernkompetenzen der Rheumatologie ist die Klinische Immunologie. Das Immunsystem jedoch kennt keine Organgrenzen, so manifestieren sich Erkrankungen des entzündlich rheumatischen Formenkreises an unterschiedlichen Organen des Körpers. Vor diesem Hintergrund gründen sich immer mehr Entzündungszentren als innovative Versorgungsstrukturen, deren Mitglieder immunologisch versierte Kolleginnen und Kollegen verschiedener medizinischer Fachrichtungen sind. In Kooperation miteinander sollen Diagnostik und Therapie zum Nutzen des Patienten optimiert und interdisziplinär konsentiert werden. Dies trägt der Bedeutung der Klinischen Immunologie als Querschnittsfach der Medizin Rechnung.
Ziel der ad hoc Kommission ist es, eine Matrix zu entwickeln für die Zertifizierung dieser Entzündungszentren als „DGRH-zertifiziertes Entzündungszentrum“. Somit wollen wir die inhaltlichen und strukturellen Punkte definieren und konsentieren, deren Vorhalten und Erfüllung die Grundvoraussetzung für die Erteilung des DGRh-Zertifikats ist. Dazu werden auch Kollegen aus anderen Fächern der Entzündungsmedizin wie Gastroenterologie und Dermatologie eingeladen, um einen möglichst breiten Konsens zu ermöglichen.
 

Mitglieder der Kommission

Sprecher
Prof. Dr. med. Hanns-Martin Lorenz

Stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. med. Jörg Henes

Mitglieder
Prof. Dr. med. Gunter Aßmann
Prof. Dr. med. Martin Aringer
Dr. med. Jule Bachl
Prof. Dr. med. Frank Behrens
Prof. Dr. med. Ricardo Grieshaber-Bouyer
Prof. Dr. med. Ina Kötter
Prof. Dr. med. Jan Leipe
Prof. Dr. David Simon
Prof. Dr. med. Reinhard Voll

Gastmitglieder
Prof. Dr. med. Nisar P. Malek (DGVS)
Prof. Dr. med. Alexander Enk (DDG)
Corinna Elling-Audersch (DRL)
Dieter Wiek (DRL)

 Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle: Dr. Anna Taranko

Kurzberichte

2025 - 2026

Zertifizierung als Grundlage für Kassenverhandlungen/ Finanzierung der personalisierten Versorgung an ZPM

Zertifizierung von interdisziplinären Entzündungszentren als Grundlage für interdisziplinäre Versorgung in der Entzündungsmedizin

  +

Gründung und Zertifizierung von Zentren für Personalisierte Medizin „Immunvermittelte Erkrankungen“ im Rahmen eines Antrags beim G-BA

  → 

Gemeinsame Zertifizierung der zu etablierenden ZPM (zunächst) durch drei Fachgesellschaften (Dermatologie, Gastroenterologie und Rheumatologie)

Zielsetzung

  • Etablierung einer Grund-Zertifizierung für interdisziplinäre Entzündungszentren und ggf. modulare Erweiterung um Zertifizierung von Zentren für Personalisierte Medizin in der Entzündungsmedizin (ZPM-I)
  • Integration der drei Fachgesellschaften DGVS, DGRh, DDG
  • Zertifizierung als Qualitätsnachweis auch als Grundlage für Verhandlungen mit den Kassen
    → Beauftragung unter Führung der DGRh/Rheumaakademie eines externen Instituts (z.B. OnkoZert)?

Beratungsstand

  • Einführung zweier, jetzt dreier Ebenen der DGRh-Entzündungszentren (definiert jede Fachgesellschaft für sich selbst) DGRh-EZ (Stufe 1, Stufe 2, Stufe 3)
  • Obligatorische Voraussetzungen für alle Stufen, Vorschlag: für DGRh-definierte Entzündungszentrum einzige Kriterien für Stufe 1 
  • Breite und langjährige medizinische Expertise in der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie komplexer, organübergreifender chronisch-entzündlicher Erkrankungen inkl. seltener Erkrankungen. 
  • Vertretung von drei Fachgebieten mindestens auf Facharzt-Ebene mit Erfahrung in der Diagnostik und Therapie immunologischer Systemerkrankungen über mind. 5 Jahre; davon muss eine/r Rheumatologe sein. Im geschäftsführenden Leitungsgremium mind. 1 zertifizierter Immunologe (mit Zusatzweiterbildung Immunologie der Ärztekammer) 
  • Jährlich müssen mindestens 100 Patienten in einem lokalen Entzündungsboard interdisziplinär diskutiert und dokumentiert werden, wobei mind. 3 verschiedene medizinische Fachgebiete (z.B. Derma, Rheuma, Gastro oder andere) beteiligt sein müssen. Teilnahme externer Zuweiser ist wünschenswert, eine Beteiligung externer Zuweiser muss möglich sein. 
  • Das Entzündungszentrum muss mindestens einmal/Jahr ein Symposium zu Themen der interdisziplinären Entzündungsmedizin abhalten, das auch für externe KollegInnen zugänglich sind. (könnte auch in Stufe 2 verlegt werden, also für Stufe 1 obligat) 
  • Webpräsenz: Eine informative aktuelle Homepage muss vorhanden sein

Beratungsstand nach Kiel + Kommissionssitzung DGRh 31.10.25 – Stufe 2

Obligat
- Interdisziplinarität 
- Interdisz. Boards oder/und gemeinsamen interdisz. Sprechstunden, 2-3 Sprechstunden/14 Tage in  unterschiedlicher Konstellation unter Teilnahme von Mitgliedern des EZ
- Mindestens 3 klinische Fachbereiche mit Entzündungsschwerpunkt
- Expertise (Facharztstandard....)
- Physische Präsenz von mindestens 2 Fachbereichen vor Ort
- Einheitliche Entscheidungsmatrix für den Einsatz von Biologika/Zelltherapien
- Strukturierte Erhebung der Patientendaten entlang der vorbestimmten für alle Fachgebiete einheitlichen Kerndatensätze 
- Wissenschaftlichkeit (Teilnahme an interventionellen Therapiestudien, Mitarbeit an Registerstudien, Teilnahme an IIT....)
- Zusammenarbeit mit Patientenselbsthilfegruppen (aufgestiegen in obligate Kriterien)
- Anzahl der Boardsitzungen mindestens alle 14 Tage und/oder 150 Fälle/a

Fakultativ:

besser: fachspezifische obligate Kriterien; sind keine harten Kriterien, die Qualitätsindikatoren für ein Entz.Zentrum sind, könnte dennoch von Subspezialitäten definiert werden, aber keine gemeinsamen obligaten Kriterien für alle EZ (d.h. wenn entz. Darmerkr. dann auch Ernährungsberatung etc.); i.e. muss entitätenspezifisch festgelegt werden und muss das EZ besser machen

Zu definieren: 

- Mindestzahl an Komponenten, die fakultativ dargestellt werden müssen (müssen die Subspezialitäten definieren)

Beratungsstand nach Kiel – Stufe 3

- wissenschaftliche Kooperation muss sichtbar sein: z.B. Auswertung der interdisziplinär betreuten komplexen Patienten mit standardisiertem Follow-up Komplex = z.B.

  • falls Wiedervorstellung vom board angeraten wird oder
  • off label Therapie oder
  • innovative Kombinationstherapie

- (noch) nicht diskutiert: Biobank (Stufe 3), Symposium, Publikationen (Stufe 3)
Physisch gemeinsam abzuhaltende Sprechstunden (organisatorische und budgetäre Bedenken)
- 3 gemeinsame Publikationen mit KollegInnen unterschiedlicher Fachgebiete des Entzündungszentrums oder anderer immunologisch orientierter Kliniken/Institute in 5 Jahren, nachzuweisen bei der Rezertifizierung
- Strukturierte Erhebung von Gesundheitsdaten, einheitliche Kerndatensätze obligatorisch
- Verfügbarkeit einer Biobank zur Aufbewahrung von Biomaterialien für klinisch-diagnostische und wissenschaftliche Zwecke. SOPs für Gewinnung und Lagerung der Biomaterialien müssen vorhanden sein
- Teilnahme an mind. 2 aktuell rekrutierenden klinischen Studien Obligat. für klin.-mol. DGRh-EZ: mind. 2 interventionelle Studien
- Integration von Patientendaten in nationale oder internationale Register
- Eine Teilnahme an einem interdisziplinären Weiterbildungscurriculum Immunologie muss möglich sein; eine WB-Berechtigung der LÄK soll am Zentrum zumindest beantragt sein, spätestens 2 Jahre nach der Zertifizierung muss die Weiterbildungsberechtigung vorliegen

 

Register

2024 - 2025

Hintergrund

  • Innovationsfondsantrag mit Dermatologie und Gastroenterologie zu einer neuen Versorgungsform in Entzündungszentren
  • Andere Fachgesellschaften vergeben schon Zertifikate für andersartige Zentren bzw. sind in einer ähnlichen Entwicklungsphase (Derma, Gastro)
  • Zertifikat:
    - Soll Qualität ausdrücken
    - Muss: Nachweisbarkeit
    - Darf nicht:
    • keine übermäßigen Hürden, sd. „vernünftige“ Kriterien
    • Keine Notwendigkeit, ein externes Quali-Institut zu beauftragen
    • Keine hohen Kosten

Erster Beschluss: zwei Zertifikatebenen: klinisches Entzündungszentrum und klinisch-molekulares Entzündungszentrum

Sitzungen 4/24, 6/24, 31.7.24, 10.1.25, 26.5.25, geplant 15.-16.10.25 (Kiel)

Einigung über obligatorische und fakultative Voraussetzungen der Qualifizierung für Erteilung des DGRh-Zertifikats
- „klinisches DGRh-Entzündungszentrum“
- „klinisch-molekulares Entzündungszentrum“

6/24

  • Beschlussfassung zu 1.
  • Diskussion, Konsentieren von SOPs, die benötigt werden

7/24

  • Beschlussfassung zu 2.
  • ​​​​​​​Definition der Qualitätsindikatoren, Messgrößen

Voraussetzungen für Qualifizierung als DGRh-zertifiziertes Entzündungszentrum

Vorschlag: Obligatorische Voraussetzungen (für beide Ebenen?)

1. Breite und mehrjährige medizinische Expertise in der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie komplexer, organübergreifender chronisch-entzündlicher Erkrankungen inkl. seltener Erkrankungen

2. Mindestens jährlich 100 interdisziplinär in einem lokalen Entzündungsboard diskutierte und dokumentierte Patienten unter Teilnahme von mind. 3 verschiedenen Teilgebieten der Medizin (z.B. Gastro, Derma, Rheuma); Teilnahme externer Zuweiser muss möglich sein; für DGRh-Zertifikat ist Beteiligung Rheuma Grundvoraussetzung

3. Regelmäßige Symposien des lokalen Entzündungszentrums (auch für externe KollegInnen zugänglich)

4. homepage

   3 der 6 der fakultativen Voraussetzungen ok so?

5. Wissenschaftliche Auswertung der interdisziplinär betreuten Patienten, standardisierte follow-up Vorstellung komplexer Patienten (komplex ist zu definieren) (obligat. für molek. DGEZ ?)

6. Verfügbarkeit einer Biobank (Serum, Zellen, Gewebe, DNA) (obligat. für molek. DGEZ; SOP muss definiert sein, damit Proben verwendbar sind für Proteomics, Metabolomics, Sequenzierung etc.)

7. Aktive Teilnahme an Studien

8. Einspeisen von Patientendaten in nationale oder internationale Register

9. Gemeinsame Publikationen mit KollegInnen unterschiedlicher Fächer des Entzündungszentrums (obligat. für molek. DGEZ ?)

10. Teilnahme an einem Interdisziplinären Weiterbildungscurriculum Immunologie; eine WB-Berechtigung der LÄK Immunologie soll am Entzündungszentrum existieren

11. Kooperation Bioinformatik, einheitlicher Kerndatensatz

   Mindestens 1-4 müssen erfüllt sein und 3/6 von 5.-11.

Kommission
Qualitätsindikatoren: welche? Wieviele müssen erfüllt sein?
Welche sind conditio sine qua non, welche sind nicht obligatorisch I obligatorisch:

  • Expertise der teilnehmenden Ärzte (Facharztabdeckung der Teilnehmer, immunologische Expertise) wie soll es nachgewiesen werden? Facharztzeugnis der Zentrumsköpfe?
  • Teilnahme externer Zuweiser möglich?! wie soll es nachgewiesen werden? SOP?!
  • Anzahl besprochener Fälle/Jahr >100?
  • Ein jährliches Symposium des Entzündungszentrums 1=ok?
  • Homepage des Entzündungszentrums (Sichtbarkeit) ok?
  • Wissenschaftliche Auswertung der interdisziplinär betreuten Patienten, standardisierte follow-up Vorstellung komplexer Patienten (komplex= off label oder innovative Kombinationstherapie, organ/disziplinübergreifende Verläufe ?) (obligat. für molek. DGEZ ?) wieviele? (mind. 20/Jahr nach erstem Jahr)

    6. Verfügbarkeit einer Biobank (Serum, Zellen, Gewebe, DNA) (obligat. für molek. DGEZ; SOP muss definiert sein, damit Proben verwendbar sind für Proteomics, Metabolomics, Sequenzierung etc.) Mindestanzahl von Proben zu nennen?

    7. Aktive Teilnahme an Studien Mindestanzahl eingeschleuster Patienten fordern? Eher: Studienliste, an denen Zentrum aktuell aktiv teilnimmt?

    8. Einspeisen von Patientendaten in nationale oder internationale Register Mindestzahl?
    9. Gemeinsame Publikationen mit KollegInnen unterschiedlicher Fächer des

    Entzündungszentrums (obligat. für molek. DGRh-EZ ?)

    10. Teilnahme an einem Interdisziplinären Weiterbildungscurriculum Immunologie; eine WB-Berechtigung der LÄK Immunologie soll am Entzündungszentrum existieren WB-curriculum nachweisen, WB-Berechtigung nachweisen

    11. Kooperation Bioinformatik, einheitlicher Kerndatensatz (obligatorisch für mol. DGEZ)

Arbeitspunkte der Kommission

• Welche SOP sind nötig?

(wie Patientenzulauf, Ablauf Entzündungsboard, Benachrichtigung einweisender Arzt, Information des Patienten, Sammlung der Patienten in Datenbank inkl. abgegebene Biomaterialien, SOP Biobank, SOP Wiedervorstellung)

• Qualitätsindikatoren: welche? müssen gut nachweisbar und definierbar sein; Definition einer Mindestzahl vorgestellter Fälle? Z.B. Weiterbildungscurriculum Immunologie am Zentrum vorhanden? 1 Symposium! Homepage-Aufbau

Evaluation

Nachweisbarkeit: z.B.

  • CV der Fachvertreter des Entzündungszentrums
  • Listen der besprochenen Patienten
  • Programm des jährlichen Symposiums des Entzündungszentrums
  • Publikationen von Mitgliedern des Entzündungszentrums mit Vertretern von mindestens 2 Fachgruppen als Autoren
  • Bescheinigung des Biobankleiters über eingespeiste Biomaterialien
  • Liste laufender Studien der Fachdisziplinen des Entzündungszentrums
  • Auflistung der bedienten Register mit Bescheinigung der Registerbetreiber, dass Daten eingebracht wurden
  • Beteiligungsmöglichkeit externer Zuweiser
  • Externe Evaluation der Entzündungszentren durch Mitglieder anderer Zentren? –

    fachübergreifend? anhand prädefinierter Qualitätsindikatoren!

  • Oder: für molekulare DGRh-EZ über Onkozert aut sim? klinische DGRh-ER durch die Rheumaakademie
  • Vergabe durch die DGRh, (Kosten fallen an)
  • Rezertifizierung alle 3 Jahre?

Rahmensetzung für Zertifizierung mol. DGRh EZ (wie für ZPM Onkologie)

  • Geschäftsordnung nötig?
  • Geschäftsstelle nötig?
  • Dokumentare?
  • Qualitätsmanagement?
  • Hierzu ist ein konsentierendes Treffen der Vertreter der meistbeteilgten Fachgruppen (Derma, Gastro, Rheuma) in Kiel am 15.-16.10.25 geplant: Schwerpunkt wird die Festlegung auf eine externe Zertifizierung (Vorschlag Kiel: onkozert) sowie die Definition der Zertifizierungsinhalte sein.

 

2023 - 2024

Hintergrund

  • Innovationsfondsantrag mit Dermatologie und Gastroenterologie zu einer neuen Versorgungsform in Entzündungszentren
  • Andere Fachgesellschaften vergeben schon Zertifikate für andersartige Zentren bzw.
  • sind in einer ähnlichen Entwicklungsphase (Derma, Gastro)
  • Zertifikat:
  • Soll Qualität ausdrücken
  • Muss: Nachweisbarkeit
  • Darf nicht:
    • keine übermäßigen Hürden, sd. „vernünftige“ Kriterien
    • Keine Notwendigkeit, ein externes Quali-Institut zu beauftragen
    • Keine hohen Kosten
  • Erster Beschluss: zwei Zertifikatebenen: klinisches Entzündungszentrum und klinisch-molekulares Entzündungszentrum

Agenda der Kommission

  • 1. Sitzung 4/24, 2. Sitzung Anf. 6/24, 3. Sitzung 31.7.24
  • Einigung über obligatorische und fakultative Voraussetzungen der Qualifizierung für Erteilung des DGRh-Zertifikats
  • „klinisches DGRh-Entzündungszentrum“, „klinisch-molekulares Entzündungszentrum“
  • Aufgabe der 2. Sitzung:
  • Beschlussfassung zu 1.
  • Diskussion, Konsentieren von SOPs, die benötigt werden
  • Aufgabe der 3. Sitzung
  • Beschlussfassung zu 2.
  • Definition der Qualitätsindikatoren, Messgrößen
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