Kommission Fort- und Weiterbildung

Aufgaben der Kommission

Die Kommission Fort- und Weiterbildung berät den Vorstand zu aktuellen Problemen der Weiterbildungsordnung. Hauptaufgabe der Kommission ist die ständige Weiterentwicklung und Aktualisierung von Konzepten der (Muster-) Weiterbildungsordnung in enger Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern. 

Zu den fortlaufenden Aufgaben der Kommission gehört u. a. die Entwicklung eines Weiterbildungscurriculums für den Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie.

Gemeinsam mit den Kommissionen Studentische Ausbildung und Universitäre Rheumatologie werden Konzepte zur Nachwuchsförderung entwickelt.


Mitglieder der Kommission

Sprecher
Prof. Dr. med. Alexander Pfeil

Stellvertretender Sprecher
Prof. Dr. med. Hanns-Martin Lorenz 

Mitglieder
Prof. Dr. med. Xenofon Baraliakos
PD Dr. med. Diana Ernst
Prof. Dr. med. Martin Fleck
Christina Hillebrecht
Dr. med. Marie-Therese Holzer
Dr. med. Martin Krusche
Prof. Dr. med. Gernot Keyßer
Dr. med. Anna Meinecke
PD Dr. med. Fabian Proft
Dr. med. Florian Schuch
Prof. Dr. med. Christof Specker
Dr. med. Diana Vossen

Gastmitglied
Dr. med. Isabell Haase 

Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle: Annika von Dungen

Kurzberichte

2025 - 2026

Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 2018

Facharzt Innere Medizin > Weiterbildungsdauer 5 Jahre 
Facharzt Innere Medizin + Facharzt Innere Medizin und Schwerpunkt > 8 Jahre
Facharzt Innere Medizin und Schwerpunkt  > 6 Jahre

Facharzt Innere Medizin und Schwerpunkt | Sitzung der Kommission Aus- und Weiterbildung der DGIM am 2. Juni 2025 virtuell

  • DGIM-Vorstand lehnt reine Schwerpunktbezeichnung (z. B. „Rheumatologe“) ab
  • Bezug muss zur Inneren Medizin gegeben sein
  • Bezeichnung des Facharztes „Innere Medizin und Schwerpunkt“ (z. B. „Innere Medizin und Rheumatologie“
  • Ausführliche Diskussion bezüglich der Weiterbildungszeit: 5 Jahre versus 5,5 Jahre versus 6 Jahre
  • Gegebenfalls Definition der Weiterbildungsinhalte und folgend die Weiterbildungszeit

Stellungnahme

1. Verlust an Ausbildungsqualität: Die internistische Weiterbildung ist komplex. Systemerkrankungen, Multimorbidität und moderne Therapieverfahren erfordern eine fundierte internistische Ausbildung. Eine Verkürzung der Weiterbildung gefährdet die notwendige Tiefe und Breite der Qualifikation.

a. Bedeutung der internistischen Breite: Die meisten Schwerpunkte setzen solide Kenntnisse der gesamten Inneren Medizin voraus. Nur so lassen sich die vielfältigen internistischen Krankheitsbilder adäquat erkennen und differenzieren, selbst wenn die Behandlung spezielle Fachkenntnisse erfordert.

b. Bedeutung der internistischen Tiefe: Fortschritte in der Inneren Medizin machen nicht an Schwerpunktgrenzen halt. Neue Erkenntnisse in Diagnostik und Therapie betreffen mit zunehmender Durchdringung in die Routineversorgung auch die allgemeine Innere Medizin.

2. Fehlende systemische Kompetenz: Bei interdisziplinären und systemischen Erkrankungen ist die Fähigkeit zur integrativen Sichtweise essenziell. Eine mehr auf einen Schwerpunkt fokussierte Ausbildung ohne fundierte internistische Basis schwächt diese Kompetenz erheblich.

3. Druck auf die Weiterbildung in Notfall- und Intensivmedizin: Wenn internistische Inhalte verkürzt werden, müssen diese Lücken oft in der Notfall- oder Intensivweiterbildung geschlossen werden. Das führt zu Risiken für Qualitätssicherung und Überlastung dieser Bereiche.

4. Gefährdung der Weiterbildung in Kliniken: In den meisten Krankenhäusern arbeiten Weiterbildungsassistenten mehrere Jahre in internistischen Abteilungen. Dies dient nicht nur dem Kompetenzerwerb der Weiterzubildenden, sondern auch der internistischen Versorgung. Verkürzte Ausbildungszeiten bedeuten somit auch weniger Verfügbarkeit und Planbarkeit für die stationäre Versorgung und können Klinikstandorte in ihrer Funktion gefährden.

5. EU-Konformität: Das Argument, die Weiterbildung aus Gründen der Harmonisierung im EU-Raum zeitlich kürzen zu müssen, akzeptiert implizit einen Rückgang in der Ausbildungsqualität. Auch viele andere EU-Länder arbeiten mit den aktuell in Deutschland geltenden Weiterbildungszeiten. Sich hier an Ländern mit kurzen Weiterbildungszeiten zu orientieren, lässt die zum Teil deutlich unterschiedlichen Gesundheitssysteme in der EU außer Acht. Die Qualifikation ärztlicher Kolleginnen und Kollegen, welche im EU-Ausland ihre fachärztliche Anerkennung erlangt haben und in Deutschland fachärztlich tätig sein wollen, kann weiterhin durch die Landesärztekammern individuell im Hinblick auf ihre Angemessenheit für eine Facharztanerkennung in Deutschland überprüft und beschieden werden.

Arbeitstage Bayern 2024UrlaubstageKranktage pro Jahr*Fortbildungs -tageAn-wesenheit in der KlinikAn- wesenheit in Wochen in 6 MonatenDienste (3/Monat)An- wesenheit nach Korrektur DiensteAnwesenheit in Wochen in 6 Monaten nach Korrektur Dienste
240 Tage30 Tage14,8 Tage 3 Tage192,2 Tage (38 Wochen)96,1 Tage (19 Wochen)36 Tage156,2 Tage (31 Wochen)78,1 (15 Wochen)


Festlegung Weiterbildungszeiten durch die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer Sitzung Februar 2026

Facharzt/Fachärztin Innere Medizin und Rheumatologie

Gebietsdefinition

Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge der Gesundheitsstörungen einschließlich geriatrischer Krankheiten und Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des Gefäßsystems, des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, des Immunsystems, des Stütz- und Bindegewebes, der Infektionskrankheiten und Vergiftungen sowie der soliden Tumore und der hämatologischen Neoplasien. Das Gebiet umfasst auch die Gesundheitsförderung und die Betreuung unter Berücksichtigung der somatischen, psychischen und sozialen Wechselwirkungen und die interdisziplinäre Koordination der an der gesundheitlichen Betreuung beteiligten Personen und Institutionen.

Mindest-Weiterbildungszeit

72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 36 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie abgeleistet werden
  • müssen 24 Monate in Innere Medizin oder in mindestens zwei weiteren Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
  • müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden


Vorlage zur Änderung Weiterbildungsinhalte an die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ Sitzung April 2026

Rheumatische Systemerkrankungen

  • Behandlung von entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen einschließlich schwerer und lebensbedrohender Organbeteiligungen sowie Therapiesteuerung anhand diagnosespezifischer Funktions- und Aktivitätsindizes bei rheumatischen und entzündlich-systemischen Erkrankungen
  • Behandlung von autoinflammatorischen Erkrankungen
  • Behandlung von primären und sekundären Immundefekten
  • Falldarstellung in interdisziplinären Konferenzen

Infektionen im Kontext entzündlich rheumatischer Erkrankungen

  • Behandlung von rheumatologischen Gelenk- und Weichteilinfektionen
  • Prophylaxe und Behandlung von Infektionen unter immunmodulatorischen oder immunsuppressiven Therapien
  • Behandlung von schwerer Infektionen unter immunsuppressiver Therapie oder bei Immundefekten

Therapeutische Verfahren einschließlich Interventionen

  • Intra- und periartikuläre Punktionen, Injektionen und/oder Infiltrationen — 100
  • Immunmodulatorische und immunsuppressive Behandlungen einschließlich Infusionsbehandlung — 500
  • Behandlung rheumatologischer Notfälle mit akuter oder drohender Organdysfunktion
  • Behandlung rheumatischer Erkrankungen im höheren Lebensalter

 

2024 - 2025

  • Evaluierung der Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung 2018 auf Ebene der Landesärztekammern und der daraus resultierenden Konsequenzen für die rheumatologische Weiterbildung
  • Erarbeitung von Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis der Facharztkompetenz Innere Medizin und Rheumatologie
  • Überarbeitung der Inhalte zur Novellierung der Musterweiterbildungsordnung für die Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin (in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und den Schwerpunktgesellschaften)
  • Überarbeitung der Inhalte zur Novellierung der Musterweiterbildungsordnung für die Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie (in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und den Schwerpunktgesellschaften)
  • Ausführliche Diskussion bezüglich der Definition der Weiterbildungszeiten mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und den Schwerpunktgesellschaften bezüglich der Weiterbildungsdauer
  • Abstimmung mit der Rheumaakademie hinsichtlich der Kursangebote im Kontext der Musterweiterbildungsordnung 2018
  • Nachwuchsförderung / Konzepte zur Steigerung der Attraktivität der rheumatologischen Weiterbildung

Publikation:

"Kriterien für die Weiterbildungsbefugnis zur Facharztkompetenz Innere Medizin und Rheumatologie ein Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie"

Pfeil A, Fleck M, Aringer M, Baraliakos X, Ernst D, Haase I, Hillebrecht C, Hoyer BF, Keyßer G, Kötter I, Krause A, Krusche M, Lorenz HM, Proft F, Schuch F, Vossen D, Voormann A, Wagner U, Wollenhaupt J, Specker C.
Zeitschrift für Rheumatologie 2025;84(1):59-67

 

2023 - 2024

  • Evaluierung der Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung 2018 auf Ebene der Landesärztekammern und der daraus resultierenden Konsequenzen für die rheumatologische Weiterbildung
  • Evaluierung der Aktualität des Fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan (FEWP)
  • Erarbeitung von Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis der Facharztkompetenz Innere Medizin und Rheumatologie
  • Abstimmung mit der Rheumaakademie hinsichtlich der Kursangebote
  • Nachwuchsförderung / Konzepte zur Steigerung der Attraktivität der rheumatologischen Weiterbildung

 

2022 - 2023

  • Evaluierung der Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung 2018 auf Ebene der Landesärztekammern und der daraus resultierenden Konsequenzen für die rheumatologische Weiterbildung
  • Auswertung und Publikation der deutschlandweiten Umfrage zu den Weiterbildungsstellen in der Rheumatologie
  • Initiierung, Durchführung und Publikation der Umfrage BEWUSST - Befragung zur Arbeits-, Weiterbildungs- und Forschungsbedingungen von Assistenzärztinnen und -ärzten in der internistisch-rheumatologischen Weiterbildung
  • Abstimmung mit der Rheumaakademie hinsichtlich der Kursangebote
  • Nachwuchsförderung / Konzepte zur Steigerung der Attraktivität der rheumatologischen Weiterbildung

Publikationen

  • Pfeil A, Krusche M, Proft F, Vossen D, Braun J, Baraliakos X, Berliner MN, Keyßer G, Krause A, Lorenz HM, Manger B, Schuch F, Specker C, Wollenhaupt J, Voormann A, Fleck M. Rheumatologische Weiterbildungsstellen in Deutschland. Z Rheumatol 2022; online ahead of print.
  • Proft F, Vossen D, Baraliakos X, Berliner MN, Fleck M, Keyßer G, Krause A, Lorenz HM, Manger B, Schuch F, Specker C, Wollenhaupt J, Voormann A, Raspe M, Krusche M, Pfeil A. Befragung zu den Arbeits-, Weiterbildungs- und Forschungsbedingungen von Assistenzärztinnen und -ärzten in der internistisch-rheumatologischen Weiterbildung – BEWUSST. Z Rheumatol 2023; online ahead of print.


2021 - 2022

  • Erstellung des Mustercurriculum für die Weiterbildung im Fachgebiet Innere Medizin und Rheumatologie
  • Durchführen und Auswertung der deutschlandweiten Umfrage zu den Weiterbildungsstellen
  • Initiierung der Umfrage BEWUSST - Befragung zur Arbeits-, Weiterbildungs- und Forschungsbedingungen von Assistenzärztinnen und -ärzten in der internistisch-rheumatologischen Weiterbildung
  • Abstimmung der WB-Aktivitäten mit der DGIM
  • Abstimmung mit der Rheumaakademie hinsichtlich der Kursangebote
  • Nachwuchsförderung / Konzepte zur Steigerung der Attraktivität einer rheumatologischen WB
     

2020

  • Laufende Begleitung der Novellierung der MWBO
  • Abstimmung der WB-Aktivitäten mit der DGIM
  • Kommentierung und Verhandlung des FA für Innere Medizin und Rheumatologie
  • Kommentierung und Verhandlung der ZWB Orthop. Rheumatologe und ZWB Immunologie
  • Ausarbeitung eines fachlich empfohlenen Weiterbildungsplans für den FA Innere Medizin und Rheumatologie
  • Erstellung eines Kriterienkatalogs für WB-Befugnisse
  • Ausarbeitung eines Muster-Curriculums für den FA
  • Abstimmung mit der Rheumaakademie hinsichtlich der Kursangebote
  • Nachwuchsförderung / Konzepte zur Steigerung der Attraktivität einer rheumatologischen WB

2019

  • Laufende Begleitung der Novellierung der MWBO
  • Zusammenarbeit mit DGIM/BDI zur Entwicklung gemeinsamer Strategien der internistischen Fachgesellschaften
  • Identifizierung und Bearbeitung von Schnittstellenkonflikten
  • ständiger Ansprechpartner der Bay. LÄK und der BÄK
  • Kommentierung und Verhandlung der MWBO/Facharzt
  • Kommentierung und Verhandlung der ZWB Orthop. Rheumatologe und ZWB Immunologie
  • Ausarbeitung Muster-Curriculum FA Innere Medizin und Rheumatologie
  • Erstellung eines Kriterienkatalogs für WB-Befugnisse

 

2018

  • Laufende Begleitung der MWBO
  • Zusammenarbeit mit DGIM/BDI zur Entwicklung gemeinsamer Strategie der intern. Fachgesellschaften
  • Identifizierung und Bearbeitung der Schnittstellenkonflikte
  • ständiger Kontakt der Bay. LÄK und der BÄK
  • Kommentierung und Verhandlung der MWBO/Facharzt
  • Kommentierung und Verhandlung der ZWB
  • „Ausarbeitung eines Muster-Curriculums für den FA Innere Medizin und Rheumatologie“

 

2017

  • Laufende Begleitung der MWBO
  • Zusammenarbeit mit DGIM/BDI zur Entwicklung gemeinsamer Strategie der intern. Fachgesellschaften
  • Identifizierung und Bearbeitung der Schnittstellenkonflikte
  • ständiger Kontakt der Bay. LÄK und der BÄK
  • Kommentierung und Verhandlung der MWBO/Facharzt
  • Kommentierung und Verhandlung der ZWB

 

2016

  • Laufende Begleitung der MWBO
  • Zusammenarbeit mit DGIM/BDI zur Entwicklung gemeinsamer Strategie der intern. Fachgesellschaften
  • Identifizierung und Bearbeitung der Schnittstellenkonflikte
  • ständiger Kontakt der Bay. LÄK und der BÄK
  • Entwicklung eines Weiterbildungscurriculums Rheumatologie

 

2015

  • laufende Kommentierung der MWBO, Zusammenarbeit mit DGIM/BDI zur Entwicklung gemeinsamer Strategie der intern. Fachgesellschaften
  • Identifizierung und Bearbeitung der Schnittstellenkonflikte
  • Teilnahme an der Bearbeitung der internistischen Entwürfe bei Bay. LÄK federführend für die Rheumatologie
  • Entwicklung eines Weiterbildungscurriculums Rheumatologie
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